2012
Konturmarkierung für Fahrzeuge
Bereits seit Jahren sind retroreflektierende Konturmarkierungen an LKW’s laut UN ECE R48 bei uns erlaubt. Für alle neuen Typzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7.5 t Gesamtgewicht mit mehr als 6 m Länge (Seite) und mehr als 2.1 m Breite (Heck) sind sie ab 1. Juli 2011 Pflicht. Vorgeschrieben ist Konturmarkierung am Heck und Teilmarkierung an den Seiten. Markiert werden muss mit zugelassenen retroreflektierenden Folien der Klasse C, erkennbar am Prüfzeichen gemäss UN ECE R 104.
Aus diesem Grund und zur Erhöhung der Sicherheit bei Einsätzen in der Nacht hat die Feuerwehr Altenberge bei allen Großfahrzeugen und dem ELW 1-1 die Konturmarkierung nachgerüstet.