2012

Achtung mit dem Silvesterfeuerwerk!

Damit die Silvesterparty ein gelungener Erfolg wird und Sie sicher in das neue Jahr „rutschen“ können, gibt die Feuerwehr einige nützliche Tip‘s für den Umgang mit Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Der Umgang damit sollte Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter Aufsicht gestattet werden. Es gilt folgendes zu beachten:
    • Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):

Jugendliche ab 12 Jahren 7dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk

    • Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene):

Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden.

  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller.
  • Verwenden Sie Feuerwerk nur im Freien. In geschlossenen Räumen darf Feuerwerk nur verwendet werden, wenn durch den Hersteller ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.
  • Zünden Sie nicht funktionierende Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals erneut an.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
  • Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Erwerben Sie nur Feuerwerk aus dem Fachhandel. Achten Sie darauf, dass es sich um Ware mit einer nationalen Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) handelt.
  • Verschließen Sie zum Jahreswechsel Fenster, insbesondere Dachfenster und Balkontüren, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen! Auch kleine Glühnester können sich über einen Schwelbrand zu einem Wohnungsbrand ausdehnen.

Kommt es zu einem Brand:

  • Verlassen Sie geschlossen die Wohnung
  • Alarmieren / Warnen Sie ggf. die übrigen Hausbewohner
  • Schließen Sie die Türen
  • Alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112
  • Weisen Sie die Einsatzkräfte der Feuerwehr ein

Kommt es zu einem Unfall:

  • Leisten Sie Erste Hilfe
  • Alarmieren Sie unverzüglich den Rettungsdienst oder Notarzt über den Notruf 112
  • Weisen Sie die Einsatzkräfte der Rettungsdienstes oder den Notarzt ein

Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Der Beitrag wurde in Zusamnmenarbeit mit der Feuerwehr Münster erstellt.